16. Nov 2022
Isolationspflicht ab 16.11.2022 größtenteils aufgehoben
Corona-Verordnung zur Absonderung angepasst
Isolationspflicht ab 16.11.2022 größtenteils aufgehoben
Das Sozialministerium hat die Corona-Verordnung Absonderung angepasst. Statt der Isolationspflicht gilt nun eine Maskenplicht bei Kontakt mit nicht zum Haushalt gehörenden Personen.
In medizinisch-pflegerischen Einrichtungen gilt weiterhin ein Zutrittsverbot.
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HIER finden Sie die neue Verirdnung im Wortlaut. (mit Testbescheinigung)