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Baugenehmigung

Bauen und Wohnen 

Informationen zur Dienstleistung

Für alle Bauvorhaben, die nicht verfahrensfrei sind und für die das Kenntnisgabeverfahren nicht angewendet wird, muss ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden.

Zuständige Dienststelle

Zuständige MitarbeiterInnen

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