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Gaststättenerlaubnis

Gaststättenrecht Oeffentliche Ordnung 

Informationen zur Dienstleistung

Wenn Sie ein Gaststättengewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer im stehenden Gewerbe

Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft),
zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft),

und wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

Ein Gaststättengewerbe betreibt ferner, wer als selbstständiger Gewerbetreibender im Reisegewerbe von einer für die Dauer der Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte aus Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

Keine Erlaubnis braucht, wer Folgendes verabreicht:

alkoholfreie Getränke
unentgeltliche Kostproben
zubereitete Speisen
in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb: Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste

Die Gaststättenerlaubnis kann unter anderem als Neukonzession, Konzession nach Umbauten und als Erlaubnis für das Führen einer Gaststätte durch einen Stellvertreter erteilt werden.

Zuständige Dienststelle

Zuständige MitarbeiterInnen

Dokumente