Beglaubigungen / Beurkundungen Ehe / Lebenspartnerschaft Familie und Kinder Geburt
Die Gesetze sehen vielerlei Namenserklärungen / Namensbestimmungen vor (Vertriebene/Spätaussiedler, nach Einbürgerungen, nachträgliche Namensführung für Kinder, Ehepaare, Wiederannahme eines Namens nach Auflösung der Ehe), die z.B. auch beim Standesamt beurkundet werden können.