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Namensrechtliche Erklärungen

Beglaubigungen / Beurkundungen Ehe / Lebenspartnerschaft Familie und Kinder Geburt 

Zuständiges Amt / Abteilung

Zuständige MitarbeiterInnen

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Die Gesetze sehen vielerlei Namenserklärungen / Namensbestimmungen vor (Vertriebene/Spätaussiedler, nach Einbürgerungen, nachträgliche Namensführung für Kinder, Ehepaare, Wiederannahme eines Namens nach Auflösung der Ehe), die z.B. auch beim Standesamt beurkundet werden können.

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