Das deutsche Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuchs umfassend und grundsätzlich abschließend geregelt. Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. Sie hat Ausnahmecharakter und darf nicht dazu dienen, die Grundsätze des deutschen Namensrechts zu unterlaufen.