Ehefähigkeitszeugnis für Eheschließungen im Ausland

Ehe / Lebenspartnerschaft Standesamt 

Informationen zur Dienstleistung

Sie möchten im Ausland die Ehe schließen und besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, so benötigen Sie in vielen Ländern ein internationales EhefähigkeitszeugnisZuständig sind das Wohnsitzstandesamt oder das Standesamt des letzten Wohnsitzes in Deutschland. 

Die erforderlichen aktuellen Personenstandsurkunden und Bescheinigungen für die Prüfung zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses sind vom Einzelfall abhängig. Es ist für 6 Monate gültig ab Ausstellungsdatum. 

Bitte erkundigen Sie sich, rechtzeitig beim ausländischen Standesamt oder der Auslandsvertretung dieses Staates, welche Unterlagen und Personenstandsurkunden dort zur Eheschließung vorgelegt werden müssen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung. 

Zuständige Dienststelle

Zuständige MitarbeiterInnen

Dokumente