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Abwassergebühr, gesplittet

Abwassergebühren / Abwasserbeiträge 

Informationen zur Dienstleistung

Seit dem 11. März 2011 sind die Kommunen in Baden Württemberg verpflichtet, die Abwassergebühren nicht mehr nach dem Frischwasserverbrauch, sondern nach den tatsächlich anfallenden Schmutzwasser- und Niederschlagswasseranteilen neu zu berechnen.

Die Menge des Niederschlagswassers bemisst sich nach der Grundstücksgröße und der Beschaffenheit der an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Fläche, die Schmutzwassermenge wird weiterhin nach dem Verbrauch des Frischwassers berechnet.

Dadurch ist auch jeder Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, die versiegelten Grundstücksflächen, welche an den öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen sind, unaufgefordert binnen eines Monats der Stadt Mengen mitzuteilen.

Dies gilt auch, wenn sie Veränderungen an bestehenden Gebäuden vorgenommen, die Hofeinfahrt neu gemacht, die Außenanlage neu angelegt, eine Zisterne angeschlossen, eine Versickerungs-, Rückhalte-, oder Teichanlage angelegt, einen Carport errichtet oder ähnliche Veränderungen vorgenommen haben.

Um die Veränderungen berücksichtigen und eintragen zu können, benötigen wir von Ihnen entsprechende Angaben (Lage, Größe, Versiegelungsart) und Unterlagen (Lagepläne, Fotos, Skizzen oder ähnliches).

Den Selbsterhebungsbogen sowie die entsprechende Erläuterungen dazu können Sie herunterladen, siehe unten.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Nichtbeachtung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld belegt werden kann.

Zuständige Dienststelle

Zuständige MitarbeiterInnen

Dokumente