Führungszeugnisse

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Informationen zur Dienstleistung

Das Führungszeugnis stellt ausschließlich das Bundeszentralregister in Berlin für Personen ab dem 14. Lebensjahr aus. Den Antrag auf ein Führungszeugnis können Sie bei uns stellen oder direkt online, wenn Sie in Mengen mit einer Wohnung gemeldet sind. Wir füllen Ihren Antrag direkt per EDV aus, wenn Sie persönlich bei uns vorbeikommen.

Da es sich um ein "höchstpersönliches Rechtsgeschäft" handelt, können Sie sich leider nicht (z.B. per Vollmacht) vertreten lassen.

In schwierigen Einzelfällen fragen Sie uns bitte.

Sie benötigen Ihren Personalausweis oder Reisepass. Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,00 Euro.

Es gibt drei Arten von Führungszeugnissen:

Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, beispielsweise zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis. Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde, es enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, informiert das Bundesamt für Justiz. Ein erweitertes Führungszeugnis wird für Personen benötigt, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen. Bitte unbedingt das Anschreiben/Schriftstück in dem das erweitertes Führungszeugnis verlangt wird mitbringen.

Denken Sie daran, das für Sie richtige Führungszeugnis zu beantragen.

Zuständige Dienststelle

Zuständige MitarbeiterInnen