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Sterbefallanzeige

Standesamt Sterbefall 

Informationen zur Dienstleistung

Der Tod eines Menschen muss dem zuständigen Standesamt des Sterbeortes mündlich oder schriftlich spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. 

Zur Anzeige eines Sterbefalls ist jede Person verpflichtet, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat oder die Person, in deren Wohnung der Sterbefall eingetreten ist, beim Tod dabei war oder aus eigenem Wissen davon Kenntnis hat. Tritt der Sterbefall in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung (Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim) ein, so zeigt der Träger der Einrichtung oder ein Bestattungsunternehmen diesen an. 

Für die Beurkundung eines Sterbefalls sind die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung, Personenstandsurkunden und ein Ausweisdokument der verstorbenen Person vorzulegen. In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein. 

Zuständige Dienststelle

Zuständige MitarbeiterInnen

Dokumente