Was erledige ich wo?

Sterbefallanzeige

Standesamt Sterbefall 

Zuständiges Amt / Abteilung

Zuständige MitarbeiterInnen

Weitere Informationen

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. In der Regel übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen für Sie diese Anzeige und die Formalitäten.

Kontakt
AnsprechpartnerInnen
Öffnungszeiten
Aktuelles

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Youtube und den Bewerbungsmanager BITE, welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln.

Notwendige essentielle Cookies werden immer geladen.

Datenschutzinformationen