Strom

Differenzmenge

Entgelt für die Jahresmehr- / Mindermengen

Die Abrechnung der Jahresmehr- und Mindermengen erfolgt gemäß § 13 Abs. 3 Strom NZV auf der Grundlage monatlicher Marktpreise der vom BDEW veröffentlichter Preise für Mehr- und Mindermengen.

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