Entsorgung von Batterien
Schadstoffhaltige Batterien werden zum einen bei der zweimal jährlich stattfindenden Problemstoffsammlung angenommen, können aber auch bei jeder Verkaufsstelle abgegeben werden.
Gemäß der Batterieverordnung sind die Verkäufer von Batterien verpflichtet, verbrauchte Batterien unentgeltlich zurückzunehmen. Ebenso kann beim Kauf einer neuen Starterbatterie eine gebrauchte Batterie abgegeben werden. Hier ist der Vertreiber nämlich verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 € zu erheben, wenn der Endverbraucher im Zeitpunkt des Kaufes einer neuen Batterie keine gebrauchte zurückgibt.
Gerätebatterien können auch bei jeder Verkaufsstelle unentgeltlich in der von der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien) aufgestellten grünen BATT-Boxen abgegeben werden.

