Was gehört zum Grüngut?
- Rasenschnitt
- Pflanzen und Pflanzenreste
- Laub
- Zweige
- Heckenschnitt
Was gehört nicht zum Grüngut?
- Küchen- und Speiseabfälle
Wie wird Grüngut entsorgt?
- Grünguterfassung auf dem Recyclinghof (nicht von Dezember bis März)
- Grüngutabfuhr des Landkreises im Frühjahr und Herbst
(Termine siehe unten) - (Entsorgungsanlage Ringgenbach
- Kompostieranlage Leibertingen
- und natürlich im eigenen Komposter
Grüngutabfuhr - Termine 2009
| Frühjahr | Bezirk 1 + 2 | Dienstag, 28. April 2009 |
| Bezirk 3 - 6 | Montag, 27. April 2009 | |
| Herbst | Bezirk 1 + 2 | |
| Bezirk 3 -6 |
Bitte halten Sie das Grüngut ab 6.00 Uhr an der Stelle, an der sonst das Restmüllgefäß steht, bereit.
Bei der Grüngutabfuhr werden Laub, Hecken-, Baum- und Strauchschnitt mitgenommen. Das Grüngut sollte mit Schnüren (z.B. mit Bast) gebündelt werden. Loses Material kann in Papiersäcke oder Pappkartons gefüllt werden. Die einzelnen Bündel dürfen eine Länge von 1,50 m und eine Breite von 0,50 m nicht überschreiten. Pro Haushalt sind max. 4 m³ erlaubt.
Bitte achten Sie besonders darauf, dass keine Störstoffe wie Kunststoffe, Metall oder Steine enthalten sind. Verwenden Sie auf keinen Fall Plastiktüten oder Draht.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kreisabfallwirtschaft:
Herr Neher Tel. 0 75 71 / 102 - 66 21
Frau Michler Tel. 0 75 71 / 102 - 66 12

