Was gehört zum Restmüll?
- Abfälle, die in privaten Haushalten im Rahmen der privaten Lebensführung anfallen und nicht verwertet werden können oder gesondert entsorgt werden müssen.
Was gehört nicht zum Restmüll?
- Sperrmüll
- Abfälle zur Verwertung (Wertstoffe), insbesondere Glas, Weißblech, Aluminium, Papier, Kartonagen, Styropor, Schrott, Altreifen, Kork, Holz, Textilien, Kunststoffe
- Gewerbeabfälle
- Bioabfälle
- Garten- und Parkabfälle
- Schadstoffbelastete Abfälle
- Schrott
- Elektro- und Elektronik-Altgeräte
- Kühlgeräte
- Bauschutt, Erdaushub, Baustellenabfälle, Straßenaufbruch
- Thermisch nicht behandelbare Abfälle
Wie wird Restmüll entsorgt?
- Abfallgefäße mit 60 l, 80 l, 120 l oder 240 l Füllraum sowie Umleer-Abfallgroßbehälter mit 1.100 l Füllraum.
- Die erforderlichen Abfallgefäße müssen selbst beschafft und unterhalten werden. Zur Erfassung des Abfallgewichts müssen die Abfallgefäße mit einem Chip versehen werden.
- Bei Neuanmeldungen, Änderungen und Abmeldungen wenden Sie sich bitte an das Einwohneramt der Stadt Mengen (Tel. 07572/607-120 oder -121).
- Zusätzlich können Restmüllsäcke verwendet werden, die im Einwohneramt der Stadt Mengen und bei der Ortsverwaltungen zum Preis von je 6,05 € erhältlich sind.
- Die Leerung erfolgt grundsätzlich 14-tägig. Der jeweils vorgesehene Wochentag kann dem Abfallkalender entnommen werden.
- Die Gebühr für die Müllentsorgung setzt sich aus einer Haushaltsgrundgebühr entsprechend der zum Haushalt gehörenden Personen und einer Gewichtsgebühr zusammen.
Auskünfte erhalten Sie
- bei der Kreisabfallwirtschaft des Landkreises Sigmaringen,
Tel. 07571/102-6613, www.landratsamt-sigmaringen.de
- beim Einwohneramt der Stadt Mengen,
Tel. 07572/607-120 oder -121

