14. Feb 2021
mit Wirkung zum 15. Februar 2021 und zum 22. Februar 2021 (Öffnung der Schulen)
Mit Beschluss vom 13. Februar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 15. Februar 2021 bzw. 22. Februar 2021 in Kraft.
Alle ab 15. bzw. 22. Februar 2021 geltenden Regelungen auf einen Blick.
HIER finden Sie die ab 22. Februar 2021 geltende Corona-Verordnung im Wortlaut.