Angesichts steigender Infektionszahlen hat sich die Landesregierung Baden-Württemberg darauf verständigt, die Kontakte im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis zum Ende der Weihnachtsferien, also bis 10. Januar 2021, deutlich einzuschränken. Daher werden die Kindertagesstätten und Schulen in diesem Zeitraum geschlossen.
Für die Kindergartenkinder wird an den regulären Öffnungstagen ebenfalls eine Notbetreuung eingerichtet. Diese findet in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind besucht, und im regulär gebuchten Betreuungsumfang statt.
Auch hier haben nur die Kinder einen Anspruch auf Notbetreuung, bei denen beide Erziehungsberechtigten bzw. die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber am Arbeitsplatz als unabkömmlich gelten.
Es gilt ebenfalls der Appell, dass die Notbetreuung nur in sehr dingenden Fällen in Anspruch genommen werden sollte, um die Kontakte im Kindergarten drastisch einschränken zu können.
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die Kita-Leitung und lassen dieser folgende Dokumente/Nachweise zukommen:
Der Nachweis zur Präsenzpflicht am Arbeitsplatz ist für beide Elternteile einzureichen (ausgenommen Alleinerziehende), da ansonsten die Anmeldung nicht berücksichtigt werden kann.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.