Auskunftssperre

Bürgerbüro Meldeangelegenheiten Oeffentliche Ordnung 

Informationen zur Dienstleistung

Die Beantragung einer Auskunftssperre muss schriftlich begründet beim Einwohnermeldeamt eingereicht werden. Eine Auskunftssperre wird nur bewilligt, wenn es zum Schutze der Person dient. Die Auskunftssperre läuft grundsätzlich nach zwei Jahren ab.

Zuständige Dienststelle

Zuständige MitarbeiterInnen

Dokumente