Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe ausüben wollen, kann Ihnen die zuständige Behörde dies gestatten, und zwar
unter erleichterten Voraussetzungen,
auf Widerruf.
Zuständige Dienststelle
Ordnungsamt
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes (Hauptamt, Sachgebiet Recht, Sicherheit / Ordnung) sind: Recht, Sicherheit und Ordnung, Polizeirecht, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Fundtiere, Zivilschutz- und Katastrophenschutz