Landesfamilienpass

Bürgerbüro Familie und Kinder Freizeit / Kultur / Sport Geburt Soziales 

Informationen zur Dienstleistung

Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, also auch ausländische Familien, derzeit insgesamt 20 mal im Jahr unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen. Mehr Informationen gibt es hier

Zuständige Dienststelle

Zuständige MitarbeiterInnen

Dokumente