Steuern
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird der Vergnügungsaufwand an Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten im Rahmen der Vergnügungssteuersatzung.
Gebäude Nebengebäude, Raum 12, 2. OG
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Sachbearbeiterin, Amt/Sachgebiet: Finanzverwaltung