Fischereischeine

Bürgerbüro Freizeit / Kultur / Sport 

Informationen zur Dienstleistung

Wer fischen oder angeln will, muss einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen bei sich haben. Er ist nur gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben.

Sie erhalten den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit.

Jugendliche ohne Sachkundenachweis erhalten einen Jugendfischereischein. Erbringen Sie den Sachkundenachweis, können auch sie einen Fischereischein auf Lebenszeit beantragen.

ie Fischereischeine aus den verschiedenen Bundesländern gelten bundesweit in jedem Land. Ziehen Sie aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg, so gilt Ihr dort erworbener Fischereischein hier längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres.

Urlauber aus dem Ausland erhalten ohne Sachkundenachweis einen Jahresfischereischein, wenn sie sich nicht länger als vier Wochen in Deutschland aufhalten.

Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie die Erlaubnis derjenigen Person, die das Fischereirecht für das Gewässer hat, in dem Sie fischen möchten.

Zuständige Dienststelle

Zuständige MitarbeiterInnen

Dokumente