Umwelt
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Lärmaktionsplan der Stadt Mengen


1. Anlass der Lärmaktionsplanung 

Lärm zählt zu den größten Umweltproblemen unserer Gesellschaft. Er ist die Folge der steigenden Mobilität der Bevölkerung und des Warentransportes auf der Schiene und auf der Straße. Die bedeutendste Belastungsquelle ist der Straßenverkehrslärm. Nach aktuellen Umfragen fühlen sich hierdurch 59 % der Bevölkerung belästigt, darunter 12 % äußerst und 4 % stark belästigt. Neben den hohen Gesundheitsrisiken für die betroffenen Menschen entsteht hierdurch auch ein immenser volkswirtschaftlicher Schaden. Auf diese Entwicklungen hat die Europäische Union reagiert. Mit der Umgebungs-lärmrichtlinie, die am 25. Juni 2002 in Kraft getreten ist, hat sie ein rechtliches Instrument zur Bekämpfung des Umgebungslärms geschaffen. Ziel der Richtlinie ist es, „schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern“. 

2. Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung 

Die Umgebungslärmrichtlinie wurde im Bundesimmissionsschutz-Gesetz und weiteren untergesetzlichen Rechtsvorschriften in nationales Recht umgesetzt. In Baden-Württemberg hat die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) im Jahr 2008 für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen ab 16.400 KfZ/24 h die strategischen Lärmkarten erstellt (1. Stufe); die Straßen ab 8.200 KfZ/24 h mussten bis Mitte 30.06.2012 kartiert werden (2. Stufe). Die amtlichen Kartierungsergebnisse lagen jedoch erst im Januar 2013 vor. 

In Baden-Württemberg sind die Gemeinden für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen zuständig. In der aktuell anstehenden 3. Stufe müssen sie für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen Lärmaktionspläne aufstellen. 

3. Situation in der Stadt Mengen 

Das Gemeindegebiet der Stadt Mengen ist vor allem durch den Straßenlärm der B311 und der B32 betroffen. Der Gemeinderat hat am 12.10.2021 den Lärmaktionsplan mit Stand vom 17.09.2021 beschlossen.

Den Abschlussbericht nebst Anlagen können Sie hier einsehen oder herunterladen:

Lärmaktionsplan Stadt Mengen Stufe 2

Abschlussbericht 23. August 2018

Die Stadt Mengen ist verpflichtet im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie eine
Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung durchzuführen. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie ist über das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG §§
47 a-f) und die Verordnung zur Lärmkartierung (34. BImSchV, Bundesimmissionsschutzverordnung) in nationales Recht umgesetzt. Mit der Richtlinie soll im Rahmen der Europäischen Union ein gemeinsames Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.

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