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Förderlinie "Spitze auf dem Land!"

Fördermittel für kleine und mittlere Betriebe mit Potential zur Technologieführerschaft - Förderprogramm „Spitze auf dem Land!“

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Mengen weist auf das laufende Förderprogramm "Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hin. Anträge zum Förderprogramm Spitze auf dem Land! können noch bis zum 28. Februar eingereicht werden.

Allgemeine Förderschwerpunkte

Über die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ können innovationsstarke Unternehmen im Ländlichen Raum (nach dem Landesentwicklungsplan) eine Förderung erhalten, um neue Produkte oder Dienstleistungen voranzutreiben. Gemeinden mit solchen Unternehmen können sich noch bis zum 28. Februar 2024 (Ausschlussfrist!) für die aktuelle 22. Auswahlrunde bewerben.

Förderfähige Unternehmen, Förderhöhe & Zuschüsse

Innovationsorientierte Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden. Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.

Die Förderung erfolgt aus Landes- und EFRE-Mitteln. Die Fördermodalitäten gelten gemäß dem Operationellen Programm EFRE 2014-2020 bzw. 2021-2027 und den diesbezüglichen Verordnungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften und Leitlinien auf EU-, nationaler und Landesebene.

Verfahren

Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg auf der Basis des Vorschlages eines dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.

Anträge werden von der Gemeinde entgegengenommen. Ein mehrstufiger Auswahlprozess entscheidet letztlich über die mögliche Förderbewilligung. Die Projektauswahl findet halbjährlich statt. Die jeweils zum 28. Februar bzw. 31. August vollständig vorliegenden Aufnahmeanträge gehen in das Auswahlverfahren ein. Die Unterlagen sind fristgemäß und vollständig in fünffacher Ausfertigung einzureichen. Projektanträge müssen dabei bis spätestens 31. August oder 28. Februar beim Regierungspräsidium Tübingen und dem Landratsamt Sigmaringen vorliegen. Frist zur Einreichung bei der Stadtverwaltung ist jeweils zwei Wochen zuvor!

Beratung & Kontakt

Die Anträge sind über die Stadtverwaltung zu stellen. Es wird um rechtzeitige Kontaktaufnahme zur Abstimmung der formalen Vorhabenbeschreibung vor einer Antragstellung mit der Stadtverwaltung, Bereich Wirtschaftsförderung (kerstin.keppler@mengen.de ; 07572/607-530), gebeten.

Da die Antragsunterlagen mit Projektbeschreibung, Plänen und Kostenschätzung sorgfältig vorbereitet werden müssen, bitten wir um zeitnahe Kontaktaufnahme mit der Stabstelle Wirtschaftsförderung.


Ansprechpartnerin im Regierungspräsidium Tübingen:

Regierungsdirektorin Christine Braun-Nonnenmacher

Referat 32 – Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung

Telefon: 07071 757-3327

E-Mail: christine.braun-nonnenmacher@rpt.bwl.de

Weitere Informationen zu „Spitze auf dem Land“:

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/spitze-auf-dem-land