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Hinweis zum Dezemberabschlag

30. Nov 2022

Die Abschlagszahlungen für Gas und Wärme werden im Dezember vom Bund übernommen.

Wir bitten um Beachtung, dass die Abschläge immer rückwirkend zum Letzten des Monats eingezogen werden. Somit wird der Dezemberabschlag zum 30.12.2022 fällig.
Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen. Sollten Sie die Zahlungen monatlich vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag, müssen Sie die Zahlungen für den Dezember nicht leisten.
In Ihrer Jahresabrechnung wird dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet. Es geht Ihnen kein Geld verloren.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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