23. Jan 2023
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Abschläge erst ab März senken können, da das Gesetz zur Strompreisbremse erst im März 2023 rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft tritt. Vorher dürfen die ausgewiesenen Abschläge nicht verändern werden.
Erfahrungsgemäß erhalten die Stadtwerke in den ersten Tagen nach dem Versand deutlich mehr Anfragen. Wir bitten daher um Verständnis, dass es bei persönlichen Rückfragen im Kundencenter zu Wartezeiten kommen kann und das aufgrund eines zu erwartenden hohen Telefonaufkommen nicht garantiert werden kann, das jeder Anruf unverzüglich entgegengenommen werden wird. Selbstverständlich können Sie auch bequem von zu Hause aus ganz einfach per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen. Wir kümmern uns umgehend darum