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Wichtige Information zur Strom- und Wärmepreisbremse

27. Feb 2023

Die Preisbremsengesetze sehen vor, dass alle anspruchsberechtigten Kunden vor dem 1. März 2023 über die Entlastungsbeträge informiert werden und die entsprechende Entlastung auch im März vorgenommen wird.

Die enormen Preissteigerungen für Energie in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine stellen für uns alle eine hohe Belastung dar. Ihre Stadtwerke Mengen arbeiten gemeinsam mit unserem IT-Dienstleister an einer fristgerechten Umsetzung der Strom- und Wärmepreisbremse. Die Preisbremsengesetze sehen vor, dass alle anspruchsberechtigten Kunden vor dem 1. März 2023 über die Entlastungsbeträge informiert werden und die entsprechende Entlastung auch im März vorgenommen wird.

Sollten die Informationen vereinzelt nicht rechtzeitig zugestellt werden oder Informationsschreiben noch nicht alle gesetzlich verpflichtenden Einzeldaten zu den Entlastungsbeträgen enthalten, so heißt das nicht, dass Sie keine Entlastung erhalten werden. Sie können sich sicher sein: Alle Kunden werden ihre Entlastung im Verlauf des Monats März bekommen.

Wir bitten für die Verzögerungen um Ihr Verständnis.
Ihr Kundenservice-Team


Was ist die Preisbremse?

Das neue Jahr bringt für Kunden und Kundinnen der Stadtwerke Mengen eine Preiserhöhung zum 01.01.2023, die aber von gesetzlichen Maßnahmen abgefedert werden. Die Energiepreisbremsen haben zum Ziel, die Bürger und Bürgerinnen spürbar von den stark gestiegenen Kosten für Strom und Wärme zu entlasten.

Ende November brachte die Regierung erstmalig eine Gesetzesvorlage zur Entlastung der Bürger und Bürgerinnen in den Bundestag ein. Am 15.12.2022 beschloss der Bundestag die Regelung rund um die so genannten Energiepreisbremsen – finanzielle Entlastungen für Bürgern und Bürgerinnen bei Strom, Gas und Fernwärme. Bereits schon am 16.12.2022 stimmte auch der Bundesrat zu. Am 21.12.2022 ist die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU erfolgt, am 24.12.2022 sind das Strompreisbremsengesetz (StromPBG) und das Erdgas- Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) in Kraft getreten. Die Energieversorger müssen nun dafür sorgen, dass ihre Kunden und Kundinnen von den Vergünstigungen profitieren.

 
Hier die geplanten Maßnahmen kurz zusammengefasst:
Geplante Preisbremse für private Verbraucher und kleine Unternehmen:

  • Sie müssen nichts weiter tun, die Stadtwerke Mengen kümmern sich um alles.
  • Geltungszeitraum: ab 01.03.2023 (rückwirkend für Januar und Februar).
  • Entlastung: garantierter Strom-Bruttopreis von 40 Ct/kWh für ein Grundkontingent von bis zu 80% des prognostizierten Verbrauchs. Sowie der gedeckelte Preis für Wärme von 9,5 Ct/kWh von bis zu 80% des prognostizierten Verbrauchs.
Geplante Strompreisbremse für mittlere und große Unternehmen:

  • Begünstigt sind Kunden mit einem Jahresverbrauch > 30.000 kWh.
  • Entlastung: garantierter Strom-Nettopreis von 13 Ct/kWh für ein Grundkontingent von bis zu 70% des historischen Verbrauchs ab 01.03.2023 rückwirkend für Januar und Februar.
  • Der historische Verbrauch bemisst sich voraussichtlich am durch den Messstellenbetreiber gemessenen Jahresverbrauch für das Jahr 2021.
Stand 16.12.2022: Bundesregierung - Entlastungen im Überblick

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