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Direktvermarktung: An-, Um- und Abmeldung

Gemäß Nr. 3a des Beschlusses BK6-12-153 vom 29.10.2012 der Bundesnetzagentur muss für die An-/ Um-/ Abmeldung von Anlagen zur Direktvermarktung das unten angegebene Formular der Bundesnetzagentur verwendet werden.
Senden Sie dieses ausgefüllte Formular an stadtwerke@mengen.de

Bitte beachten Sie, dass Sie auch bei einer bereits bestehender Direktvermarktung eine Änderung der Direktvermarktungsform, eine Änderung der prozentualen Anteile oder bei einem gewünschten Wechsel zurück in die EEG-Vergütung dies bis vor Beginn des vorangegangenen Monats anhand der ausgefüllten Formulare bei uns melden müssen.

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