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Installateurverzeichnis Wasser

Auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) § 12 Abs. 2 dürfen Anlagen nur unter Beachtung der Vorschriften dieser Verordnung und anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch die Stadtwerke Mengen oder durch in ein Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen. Die Stadtwerke Mengen sind berechtigt, diese Ausführung der Arbeiten zu überwachen.

Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Vergabe von entsprechenden Aufträgen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 07572/607-430 zur Verfügung.

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