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Ende der Förderung für EEG-Anlagen

23. Okt 2020

EEG-Anlagen, die bis zum 31.12.2000 in Betrieb gegangen sind, endet der Förderzeitraum zum 31.12.2020.

Dabei handelt es sich überwiegend um kleine PV-Anlagen, die die gesamte erzeugte Energie in das Netz einspeisen. Hierzu wurde den Volleinspeisern eine feste Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausbezahlt.
PV-Anlagenbetreiber, die in das öffentliche Verteilnetz der Stadtwerke Mengen einspeisen und bislang eine Einspeisevergütung auf Grundlage eines EEG-Einspeisevertrages erhalten und nun aus der Förderung herausfallen, werden vom Netzbetreiber Stadtwerke Mengen vor Ablauf des jeweiligen Förderzeitraums mittels einer ordentlichen Kündigung informiert. Welche gesetzliche Nachfolgeregelung für Kleinanlagen zum Weiterbetrieb von EEG-Anlagen nach Ende der Förderung gelten soll, darüber gibt es aktuell Planungen, welche allerdings noch nicht vom Gesetzgeber verabschiedet worden sind.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Telefonnummer 07572 607-209 gerne zur Verfügung.


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