Schulordnung der Astrid-Lindgren-Schule

Die Astrid-Lindgren-Schule möchte mit ihrer Schulordnung zur Sucht- und Gewaltprävention beitragen und die Gesundheit aller fördern.
Die Schulordnung soll dem harmonischen Zusammenleben in unserer Schule dienen.
Dazu sollen alle am Schulleben Beteiligte Verantwortung übernehmen und folgende Regeln anerkennen und einhalten.

Verhalten gegenüber Mitschülern und Erwachsenen

Der gesamte Schulbereich ist ein Ort, an dem Ruhe, Rücksichtnahme, Höflichkeit und Verantwortung für die Mitschüler und die Erwachsenen Voraussetzung für gutes Arbeiten sind. Dies trägt zur physischen, aber vor allem psychischen Gesundheit aller bei.

Dabei sind folgende Regeln einzuhalten:

Wir gehen höflich und rücksichtsvoll miteinander um

Wir sind hilfsbereit

Wir tolerieren alle unsere Mitmenschen und deren Meinung

Wir respektieren das Eigentum anderer

Wir pflegen einen guten Umgangston miteinander

Wir achten auf Sauberkeit und Ordnung im Schulgebäude und im Schulhof

Das Lehrerzimmer und das Rektorat sind der Bereich der erwachsenen Mitarbeiter. Sie dürfen nur nach ausdrücklicher Aufforderung betreten werden.

Wer das friedliche Miteinander stört und sich nicht an Regeln hält, muss mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen rechnen!

Verhalten in den Pausen

Bis zur großen Pause verlassen die Schüler nur bei einem Zimmerwechsel oder in dringenden Fällen das Klassenzimmer. In den Unterrichtszeiten vor und nach der großen Pause herrscht Ruhe im Schulhaus. Der Gang zur Toilette erfolgt nur nach Absprache mit dem jeweiligen Lehrer, möglichst einzeln.

Während der großen Pause halten sich alle Schüler auf dem Pausenhof auf.

Das Verlassen des Schulgeländes ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft erlaubt. Anweisungen aller pausenaufsichtführenden Lehrer und des Hausmeisters sind selbstverständlich zu befolgen.

Schneeballwerfen ist nicht erlaubt. Die Ruhebänke an den Bäumen im Pausenhof dürfen nicht betreten werden, wenn diese feucht bzw. schneebedeckt sind (Rutschgefahr).

Die Toiletten werden während der Pause nur nach Erlaubnis durch den aufsichtführenden Lehrer aufgesucht. In den Toiletten ist auf besondere Sauberkeit zu achten. Damit tragen alle einen Anteil zur Erhaltung der Gesundheit bei.

Nach den Pausen wird das Schulgebäude nur mit Erlaubnis des aufsichtführenden Lehrers betreten.

Verhalten im Unterricht

Morgens und nach der Pause kommen alle pünktlich zum Eingang der Schule. Vor dem Unterricht holt der jeweilige Klassenlehrer bzw. Fachlehrer die Klasse am Eingang der Schule ab.

Jeder hat immer alle nötigen Schulsachen dabei. Die Erledigung der Hausaufgaben ist selbstverständlich.
Jacken gehören an die Garderobenhaken; Mützen werden während des Unterrichts nicht getragen.
Essen und Trinken ist nur nach Absprache mit dem Lehrer an bestimmten Plätzen im Klassenzimmer erlaubt. Bei der Auswahl unseres Essens und Trinkens achten wir besonders auf gesunde Lebensmittel. Einen Teil davon bildet der Apfel, der in der Apfelpause verteilt wird. An Getränken sind nur Wasser und Saftschorlen gestattet.
Kaugummi und Sonnenblumenkerne o.ä. sind grundsätzlich nicht erlaubt.

Das Verhalten in den Klassen wird außerdem durch Klassenregeln näher geregelt.

Schuleigentum

Alle Einrichtungen der Schule und ihr Eigentum, sowie das Eigentum der Mitschüler und Lehrer werden schonend behandelt. Wer mutwillig einen Schaden verursacht, muss Schadenersatz leisten.
Für verloren gegangenes und beschädigtes Privateigentum übernimmt die Schule keine Haftung. Geld- und Wertgegenstände sollen deshalb zu Hause bleiben.

Allgemeine Schulbestimmungen, Entschuldigungen

Bei Krankheit müssen die Eltern am ersten Fehltag bis 8:30 Uhr in der Schule anrufen (evtl. Anrufbeantworter). Wenn möglich sollte in etwa die voraussichtliche Dauer der Fehlzeit angegeben werden.

Ein Schüler wird vom Sport befreit, wenn eine Entschuldigung der Eltern oder ein ärztliches Attest vorliegt. Der Schüler bleibt während des Sportunterrichts in der Schule (für Beschäftigung sorgt ein Lehrer).
Hat ein Schüler keine Sportsachen dabei, schaut er beim Unterricht zu.

Das Rauchen ist auf dem Schulgelände verboten. Süchten wollen wir präventiv entgegentreten.

Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (Messer, Feuerzeug, Feuerwerkskörper, Waffen o.ä.) ist nicht erlaubt. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Gewaltprävention.

Nach dem Unterricht

Schüler, die ein Mittagessen in der Mensa bestellt haben, werden von ehrenamtlichen Mitarbeitern begleitet. Den Anweisungen dieser Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Zudem gelten die Regeln, die in der Mensa ausgehängt sind.

An der Bushaltestelle halten sich alle Schüler im Wartebereich oder auf dem Klettergerüst auf dem Schulhof nahe des Wartebereichs auf. Der Gehweg an der Haltestelle wird erst betreten, wenn der Bus angehalten hat. Es wird nicht geschubst oder gedrängelt.

Handy Regelung

Die Nutzung des Handys und anderer elektronischer Unterhaltungsmedien ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Das Handy bleibt ausgeschaltet in der Schultasche. Video-, Bild-, und Tonaufnahmen sind auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt.
Beim ersten Verstoß muss der Schüler das Handy im Sekretariat abgeben. Es kann nach Unterrichtsende dort wieder abgeholt werden. Beim zweiten Verstoß werden die Eltern zu einem klärenden Gespräch eingeladen und können im Anschluss daran das einbehaltene Handy wieder mitnehmen.

Elektrische Geräte (MP3, Gameboy etc.) dürfen nicht mitgebracht werden.

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