Die Schulordnung soll dem harmonischen Zusammenleben in unserer Schule dienen.
Dazu sollen alle am Schulleben Beteiligte Verantwortung übernehmen und folgende Regeln anerkennen und einhalten. Die Astrid-Lindgren-Schule möchte mit ihrer Schulordnung zur Sucht- und Gewaltprävention beitragen und die Gesundheit aller fördern.
Der gesamte Schulbereich ist ein Ort, an dem Ruhe, Rücksichtnahme, Höflichkeit und Verantwortung für die Mitschülerinnen, Mitschüler und die Erwachsenen Voraussetzung für gutes Arbeiten sind. Dies trägt zur physischen, aber vor allem psychischen Gesundheit aller bei.
Dabei sind folgende Regeln einzuhalten:
Das Lehrerzimmer und das Rektorat sind der Bereich der erwachsenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie dürfen von Schülerinnen und Schülern nur nach ausdrücklicher Aufforderung betreten werden.
Wer das friedliche Miteinander stört und sich nicht an Regeln hält, muss mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen rechnen!
Bis zur großen Pause verlassen die Schülerinnen und Schüler nur bei einem Zimmerwechsel oder in dringenden Fällen das Klassenzimmer.
In den Unterrichtszeiten vor und nach der großen Pause herrscht Ruhe im Schulhaus. Der Gang zur Toilette erfolgt nur nach Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft. In den Toiletten ist auf besondere Sauberkeit zu achten. Damit tragen alle einen Anteil zur Erhaltung der Gesundheit bei.
Während der großen Pause halten sich alle Schülerinnen und Schüler auf dem Pausenhof auf.
Das Verlassen des Schulgeländes ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft erlaubt. Die Toiletten werden während der Pause nur nach Erlaubnis durch die aufsichtführende Lehrkraft aufgesucht.
Schneeballwerfen ist nicht erlaubt. Die Ruhebänke an den Bäumen im Pausenhof dürfen nicht betreten werden, wenn diese feucht bzw. schneebedeckt sind (Rutschgefahr). Das Betreten der Grünflächen wird bei schlechtem Wetter eventuell untersagt.
Nach den Pausen stellen sich die Schülerinnen und Schüler klassenweise auf und warten, bis sie von der Lehrkraftabgeholt werden.
Schülerinnen und Schüler der Hauptstufe verwalten die Ausgabe und das Einsammeln der Spielgeräte in der Hofpause.
Der Bereich hinter dem Schulgebäude ist ausschließlich für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 bestimmt. Dieser Bereich beginnt bei den aufgestellten Holzpflöcken und ist durch die Büsche
und Bäume begrenzt.
Die hintere Eingangstür wird von den Schülerinnen und Schülern nicht benutzt.
Der Bereich zwischen Hallenbad und Grundschulgebäude ist der Grundstufe (Klassen 1-4, je nach Klasseneinteilung) vorbehalten.
Für Schülerinnen und Schüler, die die Regeln missachten, trifft die Lehrkraft eine individuelle Pausenregelung.
Morgens und nach der Pause kommen alle pünktlich zum Eingang der Schule. Vor dem Unterricht holt die jeweilige Lehrkraft die Klasse am Eingang der Schule ab.
Jeder hat immer alle nötigen Schulsachen dabei. Die Erledigung der Hausaufgaben ist selbstverständlich.
Jacken gehören an die Garderobenhaken. Mützen werden während des Unterrichts nicht getragen.
Essen und Trinken ist nur nach Absprache mit der Lehrkraft an bestimmten Plätzen im Klassenzimmer erlaubt. Bei der Auswahl unseres Essens und Trinkens achten wir besonders auf gesunde Lebensmittel. Einen Teil davon bildet unser Schulfrühstück. Koffeinhaltige Getränke und Softdrinks sind an unserer Schule verboten.
Kaugummi und Sonnenblumenkerne o.ä. sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Kurze Hosen sollten über das Gesäß hinabreichen und auf jeden Fall noch einen Teil des
Oberschenkels bedecken. Es dürfen keine bauchfreien Oberteile getragen werden.
Kindern, die mit zu knapper Kleidung in die Schule kommen, wird ein langes T-Shirt zum Anziehen gegeben, um die nackten Körperstellen entsprechend zu bedecken.
Aufgeklebte künstliche Verlängerungen der Fingernägel, sowie auch lange Fingernägel dürfen
das Lernen (Schreiben, Zeichnen, Kochen und handwerkliches Arbeiten) nicht beeinträchtigen.
Alle Einrichtungen der Schule und ihr Eigentum, sowie das Eigentum der Mitschülerinnen und Mitschüler und Lehrkräfte werden schonend behandelt. Wer mutwillig einen Schaden verursacht, muss Schadenersatz leisten.
Für verloren gegangenes und beschädigtes Privateigentum übernimmt die Schule keine Haftung. Geld- und Wertgegenstände sollen deshalb zu Hause bleiben. Für mitgebrachtes Privateigentum trägt die Schülerin, bzw. der Schüler die Verantwortung.
Eine Schülerin oder ein Schüler wird vom Sport befreit, wenn eine Entschuldigung der Eltern oder ein ärztliches Attest vorliegt. Sie oder er bleibt während des Sportunterrichts in der Schule (für Beschäftigung sorgt eine Lehrkraft).
Hat eine Schülerin oder ein Schüler keine Sportsachen dabei, schaut sie oder er beim Sportunterricht zu.
An der Bushaltestelle halten sich alle Schülerinnen und Schüler nahe des Wartebereichs auf. Der Gehweg an der Haltestelle wird erst betreten, wenn der Bus angehalten hat. Es wird nicht geschubst oder gedrängelt.
Bei Krankheit müssen die Eltern am ersten Fehltag bis 8:30 Uhr in der Schule anrufen (evtl. Anrufbeantworter). Wenn möglich sollte in etwa die voraussichtliche Dauer der Fehlzeit angegeben werden.
Die Nutzung des Handys und anderer elektronischer Unterhaltungsmedien ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Das Handy bleibt ausgeschaltet in der Schultasche, außer es wird eine andere Regelung mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer vereinbart. Video-, Bild- und Tonaufnahmen sind auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt. Beim ersten Verstoß muss das Handy im Sekretariat abgegeben werden. Es kann nach Unterrichtsende dort wieder abgeholt werden. Beim zweiten Verstoß werden die Eltern zu einem klärenden Gespräch eingeladen und können im Anschluss daran das einbehaltene Handy wieder mitnehmen.
Elektrische Geräte dürfen nicht mitgebracht werden. Ebenso ist das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (Messer, Feuerzeug, Feuerwerkskörper, Waffen o.ä.) nicht erlaubt. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Gewaltprävention.
Das Rauchen ist auf dem Schulgelände verboten. Süchten wollen wir präventiv entgegentreten.