Elternbeirat

Der Elternbeirat ist ein wichtiger Bestandteil der Schulstruktur, in der sich die Eltern für das Schulleben engagieren können.

Der Elternbeirat setzt sich aus den Elternvertretern der verschiedenen Klassen zusammen. Am Anfang eines jeden Schuljahres werden beim ersten Elternabend in jeder Klasse die zwei Elternvertreter von den anwesenden Eltern einer Schulklasse in geheimer Wahl ohne Anwesenheit einer Lehrperson gewählt. Das Amt des Elternvertreters stellt ein Amt ähnlich dem des Klassenvertreters dar. Die Elternvertreter können so bei Anliegen oder Anregungen, die die ganze Klasse betreffen, als Sprecher aller Eltern mit den Lehrern in Verbindung treten, bzw. Anliegen oder Anregungen der Lehrer gegenüber den anderen Eltern vertreten. Sie sind so ein wichtiges Verbindungsglied in der Kommunikation und Zusammenarbeit.

Der Elternbeirat diskutiert und vertritt bei gemeinsamen Treffen die Anliegen aller Eltern, die die Elternschaft aller Klassen betreffen, gegenüber der Schule als ganzes. Außerdem sind sie ein wichtiges Element der Schulkonferenz zusammen mit den Lehrervertretern und der Schulleitung. In der Schulkonferenz wird über verschiedene Projekte oder Anliegen diskutiert und abgestimmt, die die Schule als gesamtes betreffen, wie z.B. auch die beweglichen Feiertage des kommenden Schuljahres.