Detailinformationen Jagdpacht

Jagdgenossenschaft

Jagdgenossen sind die Eigentümer der bejagbaren Grundstücke im gemeinschaftlichen Jagdbezirk. Zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören alle zusammenhängenden, bejagbaren Flächen, die nicht einem Eigenjagdbezirk zuzuordnen sind. Als öffentlich-rechtliche Genossenschaft dienen die Jagdgenossenschaften sowohl dem direkten Nutzen der Allgemeinheit wie auch den Interessen der einzelnen Mitglieder. Die Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft ist nicht freiwillig, sondern an den Besitz von bejabarem Grundeigentum gekoppelt und dauert solange der Jagdgenosse die fragliche Fläche besitzt.

Die Jagdgenossenschaften halten regelmäßig Versammlungen ab und werden von einem gewählten Jagdvorstand geführt. Entscheidungen und Beschlüsse werden durch Abstimmungen getroffen, wobei eine Mehrheit der Personen und der Fläche maßgeblich ist.

Der Mengener Stadtwald bildet einen Eigenjagdbezirk, welcher das Gemeindegebiet vollständig durchschneidet. Dadurch entstehen kraft Gesetz zwei gemeinschaftliche Jagdbezirke (Mengen - Nord und Mengen - Süd). Das hat insbesondere zur Folge, dass zwei Versammlungen abzuhalten und zwei Satzungen zu beschließen sind.
Die letzte Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Mengen - Nord fand am 06.12.2021 statt. Die Jagdgenossenschaftsversammlung für Mengen - Süd am 16.12.2021. Die nächsten Versammlungen für die beiden Jagdgenossenschaften sind voraussichtlich im Herbst/Winter 2027 geplant. Die Einladungen werden rechtzeitig in den Stadtnachrichten veröffentlicht.

Satzung der Jagdgenossenschaft Mengen - Nord
Satzung der Jagdgenossenschaft Mengen - Süd

Gemeinschaftlicher Jagdbezirk Mengen - Nord

  • Feld 2678,7 ha
  • Wald 278,6 ha
  • Gewässer 52,6 ha
  • bejagbar 3009,8 ha - Eigentümer sind Jagdgenossn
  • befriedet 504,4 ha - Eigentümer sind keine Jagdgenossen

Amtliche Angliederung von Flächen auf der Gemarkung Heudorf

Beim gemeinschaftlichen Jagdbezirk Mengen - Nord gibt es eine amtliche Angliederung von Flächen auf der Gemarkung Heudorf. Diese Flächen habe keine Verbindung zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Stadt Scheer, weswegen sie von der unteren Jagdbehörde dem benachbarten Jagdbezirk Mengen - Nord angegliedert wurden. Eine Karte zur amtlichen Angliederung können Sie HIER ansehen.
Die Karte des Mengen - Nordfinden Sie HIER.

Gemeinschaftlicher Jagdbezirk Mengen - Süd

  • Feld 343,8 ha
  • Wald 33,9 ha
  • Gewässer 3,6 ha
  • bejagbar 381,3 ha - Eigentümer sind Jagdgenossen
  • befriedet 18,1 ha - Eigentümer sind keine Jagdgenossen

Die Karte des Jagdbezirks Mengen - Süd finden Sie HIER.

Untere Jagdbehörde ist das Landratsamt Sigmaringen:

Landratsamt Sigmaringen
Leopoldstraße 4
72488 Sigmaringen

Tel.: 07571 102-0
Fax: 07571 102-1234
E-Mail: nflrsgd
https://www.landkreis-sigmaringen.de