Hier finden Sie Bebauungsplanverfahren in der Aufstellungsphase, zu denen eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB durchgeführt wird.
Die Beteiligung erfolgt je nach Verfahrensart durch eine sogenannte „Frühzeitige Beteiligung“ und/oder eine „Offenlegung“.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.
Zur Zeit befinden sich keine Bebauungspläne im Aufstellungsverfahren!