Eine Bar- Auszahlung des Guthabens ist nicht möglich. Der Inhaber des Gutscheins kann das aktuelle Guthaben des Einkaufsgutscheins ebenfalls auf der Homepage www.mengener-einkaufsgutschein.de abrufen.
Der Gutschein kann zum Start an 16 Akzeptanzstellen eingelöst werden. Eine aktuelle Liste der teilnehmenden Unternehmen kann auf der Homepage abgerufen werden.
Die Inhaber von alten Gutscheinen müssen sich keine Sorgen machen: wie gesetzlich geregelt werden diese noch 3 Jahre, also bis Ende 2027 in den üblichen akzeptiert. Danach verfallen nicht eingelöste Gutscheine wertlos.
Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern regelmäßig einen „steuerfreien Sachbezug“ zukommen lassen, können ab sofort die bestehenden Gutscheine wieder aufladen. Dies kann die Buchhaltung/ Personalabteilung selbst in einem Online-Portal verwalten.
Bei Fragen zum neuen Gutschein steht unser Geschäftsstellenleiter, Massimo Di Luccia unter Email: gewerbeverein.mengen@gmail.com oder Tel.: 0152 – 31356164 zur Verfügung.
Kontaktdaten
Gewerbeverein Mengen e.V.
Postfach 61
88509 Mengen
E-Mail: gewerbeverein.mengen@gmail.com