Die Stadt Mengen ist bemüht, Ihre medialen Angebote in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Homepage der Stadt Mengen www.mengen.de sowie deren mobile Ansicht / Anwendung.
Diese Homepage und deren mobile Ansicht / Anwendung ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG zu großen Teilen vereinbar. Die Inhalte können von Menschen mit Behinderung grundsätzlich mit leichten Einschränkungen genutzt werden.
Bilder und Grafiken sind soweit möglich barrierefrei, da ein Beschreibungstext (Titel) eingegeben wird, der bei sehbehinderten/Blinden vom Screenreader ausgelesen werden kann.
Nicht ausgelesen werden können Bilder, die als Ersatz für Text verwendet werden und eingescannte PDF-Dokumente.
Untertitel von Videos sind zur Zeit noch nicht vorhanden, werden aber noch eingefügt.
Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in Gebärdensprache.
: In der aktuellen Situation kann die Stadtverwaltung Mengen bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand nfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.
Diese Erklärung wurde am 30. Oktober 2024 aktualisiert und zuletzt an diesem Tag überprüft.
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen und Einholung von Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte können Sie uns über unser verschlüsseltes Kontaktformular rückmelden oder uns eine E-Mail an prssmngnd senden.
Für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen der Rückmeldefunktion eingehenden Mitteilungen ist die
Stadt Mengen
Hauptstraße 90, 88512 Mengen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Anne Laaß
nnlssrmngnd
zuständig. Sie ist unter der oben genannten E-Mail-Adresse oder telefonisch unter (075 72) 607 – 503 erreichbar.
Um zu gewährleisten, dass diese medialen Angebote den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Mengen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 5 dieser Erklärung.
Falls nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
0711 279 3360
Pststllbfbmbbwld
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen sind folgende:
Kreisbehindertenbeauftragte Landkreis Sigmaringen
Petra Knaus
Unterdorfstraße 8
72488 Sigmaringen-Laiz
0160 98406198
kbb@landkreis-sig.de
Homepage
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.