Gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 12.09.2017 werden die Marktentgelte ab 01.01.2018 wie folgt erhoben:
Marktordnung
Gebührenordnung
Auch bei Märkten und Festen gilt: Sicherheit hat oberste Priorität! Nachstehend einige wichtige Informationen:
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