Die Wirtschaftsförderung der Stadt Mengen weist auf das laufende Förderprogramm "Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hin. Anträge zum Förderprogramm Spitze auf dem Land! können jährlich bis zum 31. August bzw. 28. Februar eingereicht werden.
Allgemeine Förderschwerpunkte:
Mit der Ausschreibung will das Ministerium die Innovationskraft Baden-Württemberg in der Fläche erhalten und steigern, indem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Potential zur Technologieführerschaft gefördert werden.
Grundsätzlich zielt die Förderlinie auf die Stärkung der Innovationskraft des Ländlichen Raums hin und unterstützt dabei besonders kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund ihrer Innovationen auf Produkt- und Prozessebene entsprechendes Potential zur Technologieführerschaft aufweisen.
Ein weiterer Fokus liegt hierbei auf Unternehmen, die Baden-Württemberg im Bereich Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen
Förderhöhe & Zuschüsse
Projekte können dabei mit bis zu 400.000 Euro bezuschusst werden. Bei kleinen Unternehmen (Mitarbeiterzahl < 50) entspricht dies einer Förderhöhe von 20 % der Gesamtinvestitionssumme. Mittlere Unternehmen (Mitarbeiterzahl < 100) erhalten 10 %.
Bezuschusst werden Investitionen in Gebäude, sowie Anlagen und Maschinen, die zur Entwicklung neuer und/oder verbesserter Produkte, Prozesse und Dienstleistungen ausgerichtet sind.
Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden. Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt.
Verfahren:
Die Aufnahme der Projekte in das Jahresprogramm steht unter dem Vorbehalt einer jeweiligen Einzelfallprüfung im Rahmen eines mehrstufigen Auswahlprozesses.
Anträge werden von der Gemeinde entgegengenommen. Ein mehrstufiger Auswahlprozess entscheidet letztlich über die mögliche Förderbewilligung. Die Projektauswahl findet halbjährlich statt. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg auf der Basis des Vorschlages eines dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.
Die jeweils zum 28. Februar bzw. 31. August vollständig vorliegenden Aufnahmeanträge gehen in das Auswahlverfahren ein. Die Unterlagen sind fristgemäß und vollständig in fünffacher Ausfertigung einzureichen. Projektanträge müssen dabei bis spätestens 31. August oder 28. Februar beim Regierungspräsidium Tübingen und dem Landratsamt Sigmaringen vorliegen.
Frist zur Einreichung bei der Stadtverwaltung: ist jeweils zwei Wochen zuvor!
Beratung & Kontakt
Die Anträge sind über die Stadtverwaltung zu stellen. Es wird um rechtzeitige Kontaktaufnahme zur Abstimmung der formalen Vorhabensbeschreibung vor einer Antragstellung mit der Stadtverwaltung, Bereich Wirtschaftsförderung (manuel.kern@mengen.de; 07572 607-530), gebeten.
Da die Antragsunterlagen mit Projektbeschreibung, Plänen und Kostenschätzung sorgfältig vorbereitet werden müssen, bitten wir um zeitnahe Kontaktaufnahme mit der Stabstelle Wirtschaftsförderung.
Weiterführende Informationen
Nähere Informationen gibt es beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR Spitze auf dem Land).
Ansprechpartnerin beim Regierungspräsidium
Oberregierungsrätin Christine Braun-Nonnenmacher
Referat 32 – Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung
Telefon: 07071 757-3327
E-Mail: christine.braun-nonnenmacher@rpt.bwl.de