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Marktstammdatenregister - wer ist meldepflichtig?

28. Mai 2019

Sagt Ihnen das Marktstammdatenregister etwas? Wenn Sie eine Photovoltaikanlage auf dem Dach haben, sollten Sie dies kennen. Neue und bestehende Anlagen müssen hier registriert werden. Die Energieberatung Sigmaringen und die Verbraucherzentrale Baden Württemberg beantworten die wichtigsten Fragen.

Was ist das Marktstammdatenregister?
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein umfassendes amtliches Register für alle stromerzeugenden Anlagen. Es ist seit Anfang 2019 online und löst alle
bisherigen Meldewege für Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) ab.

Ich betreibe eine Photovoltaik-Anlage. Muss ich sie registrieren?
Die knappe Antwort ist: Ja. Alle PV-Anlagen jeglicher Größe, die „mittelbar oder unmittelbar an ein Stromnetz“ angeschlossen werden, sind registrierungs-pflichtig. Ausgeschlossen sind lediglich Erzeugungsanlagen, die über keinen Netzzugang verfügen.
Achtung: Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird es keine Übernahme der
Daten geben, die bisher über das Anlagenregister oder das Photovoltaik-Meldeportal vorgenommen wurden. Deshalb müssen auch „alte“ Anlagen an das Marktstammdatenregister gemeldet werden.

Welche Fristen gelten für die Datenmeldung?
Neue PV-Anlagen sind mit einer Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme zu melden. Solaranlagen, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb genommen
wurden, müssen bis Ende Januar 2021 in das Register eingetragen werden.

Ich habe einen Batteriespeicher – muss ich diesen zusätzlich registrieren?
Ja, sowohl die Solaranlage als auch der Batteriespeicher müssen einzeln in das Register eintragen werden. Bei bestehenden Batteriespeichern ist die Frist zum 31. Dezember 2019 gesetzt. Für neue Speicher, die seit Februar 2019 in
Betrieb genommen wurden, gilt ebenfalls die Ein-Monats-Frist.

Unsere Empfehlung: Sofort handeln, um Bußgelder zu vermeiden
Wir empfehlen, die Registrierungen und Datenmeldung sofort durchzuführen.
Somit sichern Sie sich gegen Bußgelder wegen Meldeverfehlungen oder den Verlust Ihrer Vergütung nach dem EEG oder KWKG ab.

Zu allen Fragen rund um das Thema Solar berät die Energieberatung der
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: online, telefonisch oder mit einem
persönlichen Beratungsgespräch. Termine können unter der kostenlosen
Telefonnummer 0800 809 802 400 oder direkt bei der Energieagentur
Sigmaringen unter 07571 - 68 21 33 vereinbart werden. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit
entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr
Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de

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