Unsere FAQ beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das Thema Strom.
Gerne sind wir bei Fragen auch persönlich für Sie da.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Abschlags- und Rechnungsbeträge zu bezahlen. Am einfachsten ist es, die Beträge im SEPA-Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Dazu erteilen Sie uns am einfachsten ein SEPA-Lastschriftmandat. Die schriftliche Einverständniserklärung zum SEPA-Lastschriftverfahren benötigen wir bis spätestens am 10. des laufenden Monats. Abgebucht wird immer am letzten Werktag des Monats.
Bitte informieren Sie uns schnellst möglichst, jedoch bis spätestens zum 10. des laufenden Monats, schriftlich über Änderungen Ihrer Bankverbindung. Änderungen nach dem 10. des Monats können erst im Folgemonat berücksichtigt werden. Das Formular zur Einzugsermächtigung für das SEPA Lastschriftverfahren finden Sie auch unter www.stadtwerke-mengen.de/sw/service/online-service.
Wenn sich nach einer Jahresabrechnung für Sie ein Guthaben ergibt, zahlen wir dieses bei Einzugsverfahren innerhalb von 14 Tagen komplett auf das angegebene Konto aus, bei anderer Zahlungsart wird die Kontonummer des Kunden angefordert. Dasselbe gilt bei Schlussabrechnungen aus Vertragsauflösungen.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns telefonisch oder persönlich in unserem Kundencenter, Wasserstraße 4, unter Rufnummer 07572 / 607-400 oder per Mail unter stadtwerke@stadtwerke-mengen.de erreichen.
Für eine schnelle Bearbeitung benötigen wir Ihren Namen, Ihre neue Anschrift, die Anzahl der Personen im Haushalt. Weiter die Zähler-Nummer oder der Name des Vormieters oder Eigentümer, den Zählerstand zum Tag des Mietbeginns bzw. Einzugstermins.
Für eine schnelle Bearbeitung benötigen wir Ihre Kundennummer, Ihre alte sowie neue Anschrift, Mietvertragende, Name des Nachmieter oder Eigentümer sowie den Zählerstand zum Mietvertragsende bzw. Auszugstermin. Sie können uns dies persönlich in unserem Kundencenter, telefonisch oder per Mail mitteilen.
In diesem Fall versorgen wir, die Stadtwerke Mengen, Sie mit Strom. Durch Ihren Einzug sind Sie automatisch im Tarif der Grundversorgung. Für weitere Tarife wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.
Der Energie- und Wasserverbrauch wird einmal im Jahr durch Ablesen der Zählergeräte festgestellt. Nach der Ablesung erstellen wir für Sie eine Jahresabrechnung unter Verrechnung der geleisteten Abschlagszahlungen. Für Abrechnungszeiträume, die kein volles Jahr umfassen, verrechnen wir für die festen Preisbestandteile anteilig.
Nach Erstellung Ihrer Jahresrechnung ermitteln wir auf der Basis Ihres letzten Jahresverbrauchs die neue Abschlagshöhe. Die Fälligkeitstermine und die neuen Abschläge finden Sie auf der letzten Seite der Jahresrechnung.
Wechseln ist ganz einfach. Bitte rufen Sie uns unter 07572 / 607-400 an oder besuchen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
Die Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter übernehmen wir. Der Kündigungstermin richtet sich nach Ihrem Altvertrag und wird uns von Ihrem bisherigen Lieferanten mitgeteilt.
Ihren Stromzähler finden Sie in der Regel in einem Zählerschrank im Keller, in der Wohnung oder im Treppenhaus Ihres Hauses.
Ist der Stromausfall auf Ihre Wohnung oder Gebäude begrenzt, dann prüfen Sie bitte zuerst die Sicherungen in Ihrem Sicherungskasten. Ist der Stromausfall nicht auf Ihre Anlage begrenzt, rufen Sie bitte unserer Störnummer unter 07572 / 71 11 83 an.
Nein, da Sie ein Recht auf Versorgung haben. Die Versorgung wird dann über das regionale Energieversorgungsunternehmen sichergestellt.
Der Netzbetreiber ist für den ordnungsgemäßen Betrieb des Stromnetzes verantwortlich, der Stromlieferant hingegen ist für die Lieferung von Strom. Im Gegensatz zu dem Lieferant kann der Netzbetreiber nicht gewechselt werden. Die Stadtwerke Mengen sind Netzbetreiber sowie Stromversorger.
Ja, alle Tarife werden mit unserem 100% Naturstrom ab 2021 beliefert. Für Ihre Elektromobilität steht unser Ablachtalstrom zur Verfügung der zu 100% aus Wasserkraft und Photovoltaikanlagen aus Mengen produziert wird.
Entsprechend den AGBs haben Sie bei der Preisanpassung ein Sonderkündigungsrecht.
Der Grundpreis beinhaltet die Kosten für die Abrechnung, Messung und Meßstellenbetrieb. Er wird pauschal jährlich abgerechnet und ist unabhängig vom Verbrauch. Der Arbeitspreis resultiert aus dem Preis pro Kilowattstunde (kWh) multipliziert mit Ihrem Verbrauch laut Zähler.
Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) soll dem Klimaschutz dienen und gehört zu einer Reihe gesetzlichen Regelungen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Kohle und Kernkraft verringert werden soll. Die Regelungen des EEG betreffen ausschließlich nur die Stromerzeugung.
Die beim Netzbetreiber entstandenen Mehrkosten werden von den Energieversorgern getragen. Die Energieversorger wälzen die Mehrkosten in Form der EEG-Umlage auf den Endverbraucher um. Die EEG-Umlage wurde bundesweit festgelegt.
Die EEG-Umlage soll zu 01. Juli 2022 wegfallen.
Der Strompreis beinhaltet pro Kilowattstunde neben der Strombeschaffung und Vertrieb, sowie den regulierten Netzentgelte, auch die staatlich festgelegten Steuern, Abgaben und Umlagen, welche den größten Anteil des Strompreis bilden.
Die Steuern, Abgaben und Umlagen beinhalten neben der Mehrwertsteuer und Stromsteuer, die durch das Stromsteuergesetz (StromStG) geregelt sind, auch weitere Abgaben und Umlagen wie die EEG Umlage (entfällt ab 01. Juli 2022), KWK Umlage, Offshore-Haftungsumlage, die Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung, sowie die Konzessionsabgabe. Dieser Anteil des Strompreises umfasst rund 54% des gesamten Strompreises (Stand 11/2016 Quelle BDEW).
Einen Überblick über unsere aktuellen Tarife finden Sie HIER.