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Energieausweis

Ab 01.05.2014 gelten neue Vorgaben für die Energieeffizienz für Gebäude. Somit tritt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft.
Wird das Haus verkauft, neu vermietet oder verpachtet ist der Eigentümer dazu verpflichtet den Kauf- oder Mietinteressenten bereits bei der Besichtigung den Energieausweis vorzulegen.
Darüber hinaus ist der Verkäufer bzw. der Vermieter nach der neuen Regelung dafür verantwortlich, dass die wichtigsten Kenndaten aus dem Energieausweis in Immobilieninseraten der kommerziellen Medien wie etwa Zeitungen oder kostenpflichtige Online-Portalen, genannt werden.

Weitere Informationen zum Energieausweis und zur EnEV 2014 erhalten Sie im Internet unter www.zukunft-haus.info oder bei der Energieagentur Ravensburg unter 07571/682123.

Qualifizierte Fachexperten zur Erstellung eines verbrauchs- oder bedarfsorientierten Energieausweises in Ihrer Region finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de.

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