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Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas, auch die Sicherstellung eines wirksamen Wettbewerbs.  

Darüber hinaus sind nach der Veröffentlichung am 07. November 2006 im Bundesgesetzblatt, die neue Grundversorgungsverordnung (GVV) Strom, sowie die Anschlussverordnung für Niederspannung (NAV), am 08. November 2006 in Kraft getreten.  

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