Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in
Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten
Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas, auch die Sicherstellung
eines wirksamen Wettbewerbs.
Darüber hinaus sind nach der Veröffentlichung am 07. November 2006 im
Bundesgesetzblatt, die neue Grundversorgungsverordnung (GVV) Strom,
sowie die Anschlussverordnung für Niederspannung (NAV), am 08. November
2006 in Kraft getreten.