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Schneller Wechsel des Energieanbieters- in 24 h zu den Stadtwerken

Wichtige Informationen für Energiekunden und -Kundinnen ab dem 06. Juni 2025

Ab dem 06. Juni 2025 können Energiekundinnen und -kunden ihren Stromanbieter schnell und unkompliziert wechseln. So wird ab Mitte des Jahres eine EU-Richtlinie umgesetzt – sofern Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen eingehalten werden.

Mit dem 24 Stunden Lieferantenwechsel nach § 20a Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden die Vorgaben der EU-Richtlinien auf nationaler Ebene umgesetzt. Ziel ist es, den Wettbewerb zwischen den einzelnen Energielieferanten zu fördern und den Energiemarkt kundenfreundlich zu gestalten. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat diese Vorgabe deutschlandweit festgelegt.

Durch den 24 Stunden Lieferantenwechsel sind rückwirkende An- oder Abmeldungen ab dem 06. Juni 2025 nicht mehr möglich.

Das bedeutet wer umzieht, muss sich spätestens 14 Werktage vorher beim Anbieter an- oder abmelden. Sonst klappt der Wechsel nicht rechtzeitig und es kann unnötig teuer werden.

Mehr Flexibilität für Verbraucherinnen und Verbraucher

Für Verbraucherinnen und Verbraucher bringt das einen erheblichen Vorteil in Sachen Flexibilität. Vor allem, da die Regelung hauptsächlich die technischen Abläufe hinter den Kulissen betrifft. Neuer und alter Versorger kommunizieren den Wechsel in Form von elektronischen Marktmeldungen miteinander und automatisieren so den Wechsel. Der Verbraucher hat also weniger Aufwand und mehr Freiheit.

Ein weiterer Vorteil: Kundinnen und Kunden können zukünftig noch einfacher zu uns wechseln!

Das ändert sich für Sie ab 06. Juni 2025

  • Sie planen einen Umzug?
    Gerne leiten wir alles Wichtige in die Wege. Damit wir einen reibungslosen Ablauf garantieren können, bitten wir Sie Ihren Umzug 14 Werktage im Voraus bei uns anzumelden.
  • Warum ist eine vorherige Meldung bei Umzügen so wichtig?
    Ohne vorherige Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf Ihren Namen gemeldet. Sie müssen weiterhin alle Stromkosten übernehmen.
  • Kann ich den Umzug auch rückwirkend melden?
    Nein, bitte planen Sie bei einem möglichen Umzug ein, dass mit der neuen Gesetzgebung ab 06. Juni 2025 keine rückwirkenden Umzüge mehr bearbeitet werden können.
  • Wie kann ich unnötige Kosten für mich vermeiden?
    Am Tag des Umzuges notieren Sie bitte den Zählerstand und teilen diesen uns telefonisch unter 07572/607-400 oder per E-Mail unter verbrauchsabrechnung@stadtwerke-mengen.de mit.
  • Wann startet die 24 Stunden Frist?
    Die 24 Stunden Frist gilt nur an Werktagen. Beispiel: Sendet der Lieferant am Montag eine Anmeldeanfrage an den Netzbetreiber, muss der Netzbetreiber am Dienstag antworten. Eine Anmeldung ist frühestens am Mittwoch möglich unter der Voraussetzung es besteht keine Kündigungsfrist mehr.

Bitte beachten Sie

Der 24 Stunden Lieferantenwechsel hebelt die vertragliche Laufzeit nicht aus. Ihre Vertragslaufzeit finden Sie in Ihren Unterlagen. Ein Lieferantenwechsel ist erst nach Ende der Laufzeit möglich.

Checkliste

  • Umzugsmeldung
    Bitte melden Sie Ihren Umzug mindestens 14 Werktage vorher bei den Stadtwerken Mengen an
  • Zählerstandsmeldung
    Melden Sie Ihren Zählerstand am Tag des Umzuges an uns
  • Kündigungsfristen
    Die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen bleiben unberührt
  • Keine rückwirkende Umzüge
    Ab dem 06. Juni 2025 sind keine rückwirkende Umzüge mehr möglich.

Noch Fragen zu diesem Thema?

Unser Kundenservice ist gerne für Sie persönlich zu den üblichen Öffnungszeiten, telefonisch unter 07572/607-400 oder per E-Mail unter vrbrchsbrchnngstdtwrk-mngnd gerne für Sie da.

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