Ab dem 06. Juni 2025 können Energiekundinnen und -kunden ihren Stromanbieter schnell und unkompliziert wechseln. So wird ab Mitte des Jahres eine EU-Richtlinie umgesetzt – sofern Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen eingehalten werden.
Mit dem 24 Stunden Lieferantenwechsel nach § 20a Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden die Vorgaben der EU-Richtlinien auf nationaler Ebene umgesetzt. Ziel ist es, den Wettbewerb zwischen den einzelnen Energielieferanten zu fördern und den Energiemarkt kundenfreundlich zu gestalten. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat diese Vorgabe deutschlandweit festgelegt.
Durch den 24 Stunden Lieferantenwechsel sind rückwirkende An- oder Abmeldungen ab dem 06. Juni 2025 nicht mehr möglich.
Das bedeutet wer umzieht, muss sich spätestens 14 Werktage vorher beim Anbieter an- oder abmelden. Sonst klappt der Wechsel nicht rechtzeitig und es kann unnötig teuer werden.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bringt das einen erheblichen Vorteil in Sachen Flexibilität. Vor allem, da die Regelung hauptsächlich die technischen Abläufe hinter den Kulissen betrifft. Neuer und alter Versorger kommunizieren den Wechsel in Form von elektronischen Marktmeldungen miteinander und automatisieren so den Wechsel. Der Verbraucher hat also weniger Aufwand und mehr Freiheit.
Ein weiterer Vorteil: Kundinnen und Kunden können zukünftig noch einfacher zu uns wechseln!
Der 24 Stunden Lieferantenwechsel hebelt die vertragliche Laufzeit nicht aus. Ihre Vertragslaufzeit finden Sie in Ihren Unterlagen. Ein Lieferantenwechsel ist erst nach Ende der Laufzeit möglich.
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