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Preisbremsen für Wärme bringt Entlastungen für Kunden

Neben der Strompreisbremse wurde die Wärmepreisbremse als weitere Maßnahme des Entlastungspakets der Bundesregierung beschlossen um dadurch die Energiekosten bezahlbar zu halten und eine sichere Versorgung mit Wärme zu gewährleisten.

Die Wärmepreisbremse kommt ab 1. März 2023 und gilt Rückwirkend zu. 01.  Januar 2023.

Für Verbraucher und Verbraucherinnen gilt:

80% ihres Fernwärmeverbrauches*  erhalten Sie zum gedeckelten Preis von 9,5 Cent /kWh.

* maßgeblich ist i.d.R. die Verbrauchsmenge des Vorjahres.  Netto, also exklusive Netz- und Messentgelte sowie staatlich veranlasste Preisbestandteile wie Steuern, Abgaben und Umlagen

Wie funktioniert die Wärmepreisbremse?

Für private Haushalte und Unternehmen mit einem Wärmeverbrauch unter 1,5 Mio. kWh im Jahr wird der Wärmepreis für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch auf 9,5 Cent pro kWh (brutto) begrenzt. Das heißt das Sie für 80 Prozent Ihres Verbrauchs aus dem letzten Jahr höchstens 9,5 Cent/kWh bezahlen, eine eventuelle Differenz zahlt der Staat. Nur für die darüber hinaus gehende Menge ist der komplette Wärmepreis Ihres Tarifes zu zahlen.
Die Wärmepreisbremse gilt ab 01.03.2023 und umfasst rückwirkend auch die Monate Januar und Februar 2023. Sie müssen nichts tun, von der Wärmepreisbremse profitieren Sie automatisch.

Rechenbeispiel

Ihr im September 2022 prognostizierter Wärmeverbrauch beträgt 20.000 kWh/Jahr. Sie zahlen einen Arbeitspreis in Höhe von 15,24 ct/kWh und einen Grundpreis von 279,05 €/Jahr.


Mit Wärmepreisbremse

Ohne Wärmepreisbremse

Verbrauch

20.000 kWh/Jahr

20.000 kWh/Jahr

Kosten

80% mit    9,5 ct/kWh
20% mit 15,24 ct/kWh

100% mit 15,24 ct/kWh

Verbrauchskosten

1.520,00 € bei 80% mit    9,5 ct/kWh
   609,60 € bei 20% mit 15,24 ct/kWh

3.048 € bei 100% mit 15,24 ct/kWh

Grundpreis

279,05 €/Jahr

279,05 €/Jahr

Gesamtkosten

2.408,65 €/Jahr

3.327,05 €/Jahr

Ersparnis

918,40 €/Jahr

0,00 €/Jahr

Bitte beachten Sie, dass die errechnete Ersparnis nur als allgemeine Beispielrechnung und Orientierung gilt.

Hinweis

  • Der Grundpreis fällt nicht unter die Preisbremse
  • Wer mehr als 80 Prozent verbraucht, zahlt jede weitere Kilowattstunde den vollen Tarif. Wer weniger als 80 Prozent verbraucht, bekommt für jede eingesparte Kilowattstunde den Differenzbetrag zwischen dem vollen, aktuellen Taif und der Preisbremse erstattet.
  • Sollte Ihr aktueller Arbeitspreis unter der Preisbremse liegen, ändert sich für Sie nichts.
  • Die Entlastungen werden aus den Mitteln des Bundes finanziert.
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