Neben der Strompreisbremse wurde die Wärmepreisbremse als weitere Maßnahme des Entlastungspakets der Bundesregierung beschlossen um dadurch die Energiekosten bezahlbar zu halten und eine sichere Versorgung mit Wärme zu gewährleisten.
Die Wärmepreisbremse kommt ab 1. März 2023 und gilt Rückwirkend zu. 01. Januar 2023.
Für Verbraucher und Verbraucherinnen gilt:
80% ihres Fernwärmeverbrauches* erhalten Sie zum gedeckelten Preis von 9,5 Cent /kWh.
* maßgeblich ist i.d.R. die Verbrauchsmenge des Vorjahres. Netto, also exklusive Netz- und Messentgelte sowie staatlich veranlasste Preisbestandteile wie Steuern, Abgaben und Umlagen
Ihr im September 2022 prognostizierter Wärmeverbrauch beträgt 20.000 kWh/Jahr. Sie zahlen einen Arbeitspreis in Höhe von 15,24 ct/kWh und einen Grundpreis von 279,05 €/Jahr.
| Mit Wärmepreisbremse | Ohne Wärmepreisbremse |
Verbrauch | 20.000 kWh/Jahr | 20.000 kWh/Jahr |
Kosten | 80% mit 9,5 ct/kWh | 100% mit 15,24 ct/kWh |
Verbrauchskosten | 1.520,00 € bei 80% mit 9,5 ct/kWh | 3.048 € bei 100% mit 15,24 ct/kWh |
Grundpreis | 279,05 €/Jahr | 279,05 €/Jahr |
Gesamtkosten | 2.408,65 €/Jahr | 3.327,05 €/Jahr |
Ersparnis | 918,40 €/Jahr | 0,00 €/Jahr |
Bitte beachten Sie, dass die errechnete Ersparnis nur als allgemeine Beispielrechnung und Orientierung gilt.