Netzzugang und Entgelte
Lieferantenrahmenvertrag
Der Lieferantenrahmenvertrag wird zwischen dem Lieferanten und dem Netzbetreiber abgeschlossen. Er bildet die Grundlage zur Abwicklung von Stromlieferungen durch die Lieferanten an Kunden mit und ohne Leistungsmessung.
- Lieferantenrahmenvertrag Strom01_lieferantenramenvertrag_01_2018.pdf140,95 KB
- Anlage 2a Kontaktdatenblatt Netzbetreiber02_kontaktdatenblattNB_16_11_2023-1.pdf216,83 KB
- Anlage 2b Kontaktdatenblatt Netznutzer02_kontaktdatenblattNN_16_11_2023.pdf269,62 KB
- Anlage 3 zum Lieferantenrahmenvertrag03_edi_vereinbarung_anlage3_01_2018.pdf92,94 KB
- Anlage 4 zum Lieferantenrahmenvertrag (Strom)05_sperrung_anlage_4_01_2018.pdf199,76 KB
- Beschluss zur Anpassung des Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrages (Strom)15_Beschluss_01_2018.pdf194,59 KB
Die Stadtwerke Mengen haben bei der Landesregulierungsbehörde die Netznutzungsentgelte für 2009 ff. angezeigt. Die Stadtwerke Mengen behalten sich vor, den Netznutzern die beantragten Netznutzungsentgelte rückwirkend ab dem Zeitpunkt in Rechnung zu stellen, zu dem die Landesregulierungsbehörde die beantragten Netznutzungsentgelte genehmigt. Die Stadtwerke Mengen werden den Netznutzer hierüber informieren. Der Netznutzer ist berechtigt, den Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Information auf das Ende des darauf folgenden Kalendermonates außerordentlich schriftlich zu kündigen.
- Preiswirkung des ÜNB Zuschusses für 2026 laut §118 Übergangsregelungen EnWG03_Strom_Preisblatt-Jahrespreise_fiktive-Anwendungsfaelle_2026_.pdf109,37 KB
- 2026 Preisblatt Netznutzungsentgelt Strom02_preisblatt_nne_2026.pdf165,69 KB
- 2025 Preisblatt Netznutzungsentgelt Strom02_preisblatt_nne_2025.pdf158,46 KB
- 2024 Preisblatt Netznutzungsentgelt Strom02_preisblatt_nne_2024.pdf179,77 KB





