Strom

Netzzugang und Entgelte

Lieferantenrahmenvertrag

Der Lieferantenrahmenvertrag wird zwischen dem Lieferanten und dem Netzbetreiber abgeschlossen. Er bildet die Grundlage zur Abwicklung von Stromlieferungen durch die Lieferanten an Kunden mit und ohne Leistungsmessung.

Lieferantenrahmenvertrag ab 01.01.2018

Preisblätter zum Lieferantenvertrag

Die Stadtwerke Mengen haben bei der Landesregulierungsbehörde die Netznutzungsentgelte für 2009 ff. angezeigt. Die Stadtwerke Mengen behalten sich vor, den Netznutzern die beantragten Netznutzungsentgelte rückwirkend ab dem Zeitpunkt in Rechnung zu stellen, zu dem die Landesregulierungsbehörde die beantragten Netznutzungsentgelte genehmigt. Die Stadtwerke Mengen werden den Netznutzer hierüber informieren. Der Netznutzer ist berechtigt, den Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Information auf das Ende des darauf folgenden Kalendermonates außerordentlich schriftlich zu kündigen.

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