Differenzmenge
Entgelt für die Jahresmehr- / Mindermengen
Die Abrechnung der Jahresmehr- und Mindermengen erfolgt gemäß § 13 Abs. 3 Strom NZV auf der Grundlage monatlicher Marktpreise der vom BDEW veröffentlichter Preise für Mehr- und Mindermengen.
Die Abrechnung der Jahresmehr- und Mindermengen erfolgt gemäß § 13 Abs. 3 Strom NZV auf der Grundlage monatlicher Marktpreise der vom BDEW veröffentlichter Preise für Mehr- und Mindermengen.