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Geburtsanzeige

Familie und Kinder Geburt Standesamt 

Informationen zur Dienstleistung

Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren ist, innerhalb einer Woche angezeigt werden. 

Die Anzeige der Geburt erfolgt in der Regel durch den Träger einer Einrichtung (Krankenhaus, andere Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird). Bei einer Hausgeburt ist jeder Elternteil des Kindes zur Anzeige verpflichtet, wenn er sorgeberechtigt ist. 

Damit die Beurkundung der Geburt umgehend erfolgen kann, sollten die Eltern Ihre Identitätsnachweise, Geburtsurkunden, Eheurkunde, besondere Erklärungen zur Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung und evtl. Änderung der Namensführung vorlegen. 

Zuständige Dienststelle

Zuständige MitarbeiterInnen

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