Was erledige ich wo?

Vaterschaftsanerkennung

Familie und Kinder Geburt Standesamt 

Zuständiges Amt / Abteilung

Zuständige MitarbeiterInnen

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Ist die Mutter eines Kindes zum Zeitpunkt dessen Geburt nicht verheiratet, so gilt im rechtlichen Sinne nur der Mann als Vater, der persönlich seine Vaterschaft anerkennt. Diese Erklärung wird jedoch erst wirksam, wenn die Mutter des Kindes der Vaterschaftsanerkennung zustimmt.

Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung müssen persönlich und können bei jedem Standesamt und Jugendamt bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.

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