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Eheschließung

Ehe / Lebenspartnerschaft Standesamt 

Zuständige MitarbeiterInnen

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Die förmliche Anmeldung zur Eheschließung muß beim Standesamt des Wohnortes eines der beiden Verlobten erfolgen. Am besten vereinbaren Sie einen persönlichen Termin, um abzuklären, welche Unterlagen für Ihre standesamtliche Trauung notwendig sind. Insbesondere ist dieser Termin für Ausländer wichtig, da hier sehr unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Hier ist auch zu berücksichtigen, dass für Postwege, Anforderung von Unterlagen und ggf. Überprüfungen ein teilweise nicht unerheblicher Zeitaufwand entstehen kann.

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