Das Land-Baden-Württemberg bietet auch im Jahr 2022/2023 wieder ein breites Förderangebot, um die Wirtschaftskraft und die allgemeine Dorfentwicklung im Ländlichen Raum zu unterstützen. Grundsätzlich werden hierbei Projekte unterstützt, die dazu beitragen lebendige Ortskerne zu erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten zu ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen zu sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen.
So können unter gewissen Voraussetzungen insbesondere private Wohnbauprojekte (Abriss, Neubau, Sanierung, Aufstockung), wie auch gewerbliche Entwicklungsvorhaben (Erweiterungen, Ansiedlungen) von einer Förderung profitieren. Beim ELR handelt es sich um ein Förderprogramm, bei dem die Aufnahme des jeweiligen Projektes unter dem Vorbehalt einer Einzelfallprüfung im Rahmen eines mehrstufigen Auswahlprozesses steht.
Was wird gefördert:
Beim ELR handelt es sich um ein Förderprogramm, bei dem die Aufnahme des jeweiligen Projektes unter dem Vorbehalt einer Einzelfallprüfung im Rahmen eines mehrstufigen Auswahlprozesses steht. Neben weiteren Projektarten, sind insbesondere private Wohnbauprojekte und gewerbliche Entwicklungsvorhaben förderfähig.
Förderfähige Projektarten im Bereich Wohnen:
Förderfähige Projektarten im Bereich Arbeiten:
Neubauprojekte im Förderschwerpunkt Arbeiten sind nur förderfähig, wenn sie durchüberwiegenden Einsatz ressourcenschonender, CO2 bindender Baustoffe wie z.B. Holz in der neuen Tragwerkskonstruktion errichtet werden.
Projekte bei denen überwiegend CO²-bindende Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion verwendet werden, können von erhöhten Fördersätzen und Höchstbeträgen profitieren. Förderfähig sind jeweils immer die Netto-Investitionskosten, abzüglich etwaiger Eigenleistungen. Abrechnung erfolgt anhand der tatsächlich vorliegenden Rechnungslage nach Realisierung des Projektes.
Verfahren:
Beim ELR handelt es sich um ein Förderprogramm, bei dem die Aufnahme des jeweiligen Projektes unter dem Vorbehalt einer Einzelfallprüfung im Rahmen eines mehrstufigen Auswahlprozesses steht. Die Entscheidung über eine mögliche Einplanung (Förderung) findet gewöhnlich im März des Folgejahres statt. Mit der Umsetzung des Projekts darf bis dahin nicht begonnen werden (ausgenommen Planung und Baugenehmigungsverfahren). Bei einer Antragsstellung im Herbst 2022, kann somit im Frühjahr 2023 mit dem Bauvorhaben begonnen werden. Ein vorzeitiger Baubeginn ist förderschädlich.
Förderanträge sind über die Stadtverwaltung zu stellen. Alle Unterlagen sind fristgemäß und vollständig in fünffacher Ausfertigung einzureichen. Hierzu zählen:
Alle Antragsformulare sind sowohl über die Stadtverwaltung (Stabsstelle Wirtschaftsförderung), wie auch unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung erhältlich.
Frist zur Einreichung der Förderanträge bei der Stadtverwaltung: 15.08.2022! Da die Antragsunterlagen mit Projektbeschreibung, Plänen und Kostenschätzung sorgfältig vorbereitet und abgestimmt werden müssen, bitten wir um vorherige Kontaktaufnahme bis zum 29.07.2022 mit der Stabsstelle Wirtschaftsförderung.
Beratung & Kontakt:
Wirtschaftsförderung Mengen 07572 607-530, wrtschftsfrdrngmngnd.