Kommunales Förderprogramm der Stadt Mengen
Mit dem kommunalen Förderprogramm unterstützt die Stadt Mengen ortsgestalterisch besonders wirkungsvolle Maßnahmen in der Kernstadt und in den Ortskernen von Beuren, Blochingen, Ennetach, Rosna und Rulfingen.
Ziel des Förderprogramms ist es, die Kernstadt und Altorte der Ortsteile qualitätsvoll weiterzuentwickeln, ortstypische Gebäude und Strukturen zu erhalten, Leerstände wiederzubeleben und die Innenentwicklung zu stärken damit das Gemeindeleben in der Kernstadt und den Ortsteilen nachhaltig unterstützt wird. .Das Förderprogramm ergänzt bestehende Fördermöglichkeiten der Städtebauförderung und des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR). Es schafft zusätzliche Anreize für Maßnahmen, die das Ortsbild sichtbar aufwerten und sich positiv auf die Umgebung auswirken.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Förderfähig sind bereits baulich abgeschlossene Maßnahmen, die das Ortsbild sichtbar aufwerten und in besonderem Maße die Ziele der Ortsentwicklung berücksichtigen, wie sie in den jeweiligen Rahmenplänen formuliert sind. Dazu gehören insbesondere:
- die Sanierung und Modernisierung ortsbildprägender Gebäude,
- die Reaktivierung, Umnutzung oder dauerhafte Wiedernutzung leerstehender Gebäude,
- qualitätsvolle Neu- und Ergänzungsbauten im Zusammenhang im Bestandskontext
- ortsgerechte Fassaden- und Freiraumgestaltungen,
- die Aufwertung von Gebäudevorbereichen und prägenden Freiflächen
Die Rahmenpläne zeigen, welche ortstypischen Besonderheiten und gestalterischen Ziele bei einer Maßnahme berücksichtigt werden sollten. Sie dienen damit auch als wichtige Orientierung bei der Frage, ob ein Vorhaben grundsätzlich die Ziele des Förderprogramms unterstützt.
Nicht gefördert werden insbesondere energetische Sanierungen, die Erneuerung der Haustechnik, laufender Bauunterhalt sowie Maßnahmen, die bereits mit städtischen Mitteln gefördert wurden.
Wie werden Maßnahmen zur Förderung ausgewählt?
Vorschläge für eine Förderung von Maßnahmen können durch Bauherrinnen und Bauherren, Eigentümerinnen und Eigentümer, Gemeinderatsmitglieder, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher oder durch die Stadtverwaltung eingereicht werden. Voraussetzung ist das Einverständnis der jeweiligen Bauherrschaft beziehungsweise der Eigentümerin oder des Eigentümers.
Die Vorschläge müssen spätestens bis zum 31. März eines jeden Jahres beim Sachgebiet Hochbau E-Mail: bauamt@mengen.de digital eingereicht werden:
Die Bewertung erfolgt durch ein Bewertungsgremium anhand der in der Richtlinie festgelegten Kriterien. Die Rahmenpläne bilden dabei eine wichtige fachliche Grundlage für die Beurteilung der ortsgestalterischen Qualität und der städtebaulichen Wirkung einer Maßnahme.
Die Fördermittel werden im Rahmen der jeweils verfügbaren Haushaltsmittel aus dem Innenentwicklungsfonds der Stadt Mengen bereitgestellt. Auf diese Weise fließen Mittel aus der Außenentwicklung in die Aufwertung und Belebung der bestehenden Ortskerne zurück. Das jährliche Fördervolumen wird entsprechend dem tatsächlichen Bedarf und den zur Verfügung stehenden kommunalen Mitteln festgelegt.
Interesse an einer Förderung?
Sie haben eine Sanierung, einen Umbau, eine Umnutzung oder einen ortsbildgerechten Neubau innerhalb der Geltungsbereiche der Rahmenpläne durchgeführt? Dann informieren Sie sich über die Fördermöglichkeiten und die geltenden Anforderungen.
Ansprechpartnerin ist:
Cornelia Hund
Sachgebietsleitung Hochbau
Telefon: 07572 607-300
E-Mail: bauamt@mengen.de
Für Maßnahmen in den Ortsteilen stehen außerdem die jeweiligen Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher als Ansprechpartner zur Verfügung. Die vollständigen Fördervoraussetzungen und Bewertungskriterien sind in der Richtlinie zum kommunalen Förderprogramm beschrieben.




