Lärmaktionsplan der Stadt Mengen
1. Anlass der Lärmaktionsplanung
Lärm zählt zu den größten Umweltproblemen unserer Gesellschaft. Er ist die Folge der steigenden Mobilität der Bevölkerung und des Warentransportes auf der Schiene und auf der Straße. Die bedeutendste Belastungsquelle ist der Straßenverkehrslärm. Nach aktuellen Umfragen fühlen sich hierdurch 59 % der Bevölkerung belästigt, darunter 12 % äußerst und 4 % stark belästigt. Neben den hohen Gesundheitsrisiken für die betroffenen Menschen entsteht hierdurch auch ein immenser volkswirtschaftlicher Schaden.
Den Abschlussbericht nebst Anlagen können Sie hier einsehen oder herunterladen:
Lärmaktionsplan Stadt Mengen Stufe 2
Abschlussbericht 23. August 2018
Die Stadt Mengen ist verpflichtet im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie eine
Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung durchzuführen. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie ist über das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG §§
47 a-f) und die Verordnung zur Lärmkartierung (34. BImSchV, Bundesimmissionsschutzverordnung) in nationales Recht umgesetzt. Mit der Richtlinie soll im Rahmen der Europäischen Union ein gemeinsames Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.




